Fahrgastrechte bei der Bahn

Bei Verspätung, Zugausfall, verpasstem Anschluss oder Streik haben Bahnreisende oft deutlich mehr Rechte, als viele denken. Entscheidend sind vor allem die erwartete Verspätung am Zielort, die Ticketart und die Frage, ob du weiterfahren oder die Reise abbrechen willst.

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Hinweis: Die Darstellung ist ein Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Sie soll dir helfen, typische Ansprüche schnell einzuordnen.

Verspätung oder Zugausfall: Was du sofort tun solltest

Verspätung bestätigen lassen
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Lass dir Ausfall oder Verspätung möglichst im Zug, am Bahnhof oder digital bestätigen. Sichere außerdem Ticket, Buchungsbestätigung und Screenshots der Verbindung.

Kontakt zum Eisenbahnunternehmen aufnehmen
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Wende dich an das Unternehmen, bei dem du das Ticket gekauft hast. Wenn du später Geld ausgezahlt bekommen willst, solltest du das klar angeben und dich nicht still auf Gutscheine verweisen lassen.

Belege sammeln
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Wenn dir zusätzliche Kosten entstehen, sichere Quittungen, Screenshots und jede Kommunikation mit dem Anbieter. Das gilt besonders für Ersatzfahrten, Verpflegung oder Übernachtung.

Diese Rechte hast du ab 60 Minuten erwarteter Verspätung

Ist schon vor der Abfahrt oder unterwegs absehbar, dass du dein Ziel mit mehr als 60 Minuten Verspätung erreichst, muss dir das Bahnunternehmen diese Möglichkeiten anbieten:

Geld zurück

Du kannst den Ticketpreis erstatten lassen. Bist du schon unterwegs und wird die Reise sinnlos, darfst du zudem kostenlos zum Ausgangsort zurückfahren und bekommst auch dann den Fahrpreis zurück.

Weiterfahrt bei nächster Gelegenheit

Die Bahn muss dir eine kostenlose Weiterfahrt oder Umbuchung anbieten. Dabei darf auch auf eine andere Strecke oder ein anderes Unternehmen ausgewichen werden, solange die Reisebedingungen vergleichbar bleiben.

Spätere Fahrt

Du kannst die Reise auch auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, wenn das für dich sinnvoller ist.

Eigene Ersatzbeförderung

Informiert dich die Bahn nicht innerhalb von 100 Minuten nach geplanter Abfahrt über eine Alternative, darfst du dir unter bestimmten Voraussetzungen selbst eine Weiterfahrt organisieren und die notwendigen Kosten ersetzt verlangen.

Ab wann du Entschädigung bekommst

Setzt du die Reise trotz Verspätung fort, kommt zusätzlich eine pauschale Entschädigung in Betracht. Maßgeblich ist die tatsächliche Verspätung am Zielort.

Verspätung am Zielort
Entschädigung
60 bis 119 Minuten
25 % des Fahrpreises
ab 120 Minuten
50 % des Fahrpreises
Bei Hin- und Rückfahrt auf einem gemeinsamen Ticket wird für die betroffene Richtung oft mit dem halben Ticketpreis gerechnet.

Zeitkarten, Deutschlandticket und BahnCard 100

Auch Inhaber von Zeitkarten haben Entschädigungsansprüche. Statt prozentualer Erstattung gelten hier meist Pauschalen. Beträge unter 4 Euro werden wegen der gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt.

Zeitkarte
1. Klasse
2. Klasse
Fernverkehr
7,50 EUR
5,00 EUR
Nahverkehr / Deutschlandticket
2,25 EUR
1,50 EUR
BahnCard 100
15,00 EUR
10,00 EUR
Wiederholte Verspätungen können gesammelt eingereicht werden. Im Nahverkehr sind deshalb oft mehrere Fälle nötig, bis die Bagatellgrenze überschritten ist.

Dann gibt es Essen, Übernachtung und Ersatzverkehr

Essen und Getränke

Ab einer Verspätung von 60 Minuten muss dir die Bahn nach Möglichkeit Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anbieten.

Hotel und Transfer

Wenn die Weiterfahrt erst am nächsten Tag möglich ist, muss die Bahn grundsätzlich auch Hotel und den Transfer dorthin übernehmen.

Nachtregel

Zwischen 00:00 und 05:00 Uhr oder beim Ausfall des letzten Zuges des Tages darfst du unter Voraussetzungen auch Bus oder Taxi nutzen.

Stehengebliebener Zug

Bleibt dein Zug unterwegs liegen, muss das Unternehmen dich auf anderem Weg zum nächsten Bahnhof bringen.

Wann die Bahn nicht zahlen muss

Die Bahn kann sich in bestimmten Fällen auf einen Haftungsausschluss berufen. Das gilt aber nur, wenn das Ereignis trotz aller Sorgfalt unvermeidbar war.

Mögliche Ausschlussgründe
  • außergewöhnliche Umstände wie extremes Wetter
  • Verhalten Dritter, zum Beispiel Gleisblockaden
  • Verschulden des Fahrgasts
Wichtige Grenze
  • Ein Streik des Bahnpersonals zählt nicht als außergewöhnlicher Umstand.
  • Die Bahn muss dann grundsätzlich trotzdem entschädigen.

Besonderheiten bei Ersatzbeförderung

Erhältst du binnen 100 Minuten keine Alternative, darfst du dir unter Voraussetzungen selbst eine Ersatzverbindung mit Bahn oder Bus beschaffen.

Im Nahverkehr kannst du bei erwarteten 20 Minuten Verspätung am Ziel unter bestimmten Voraussetzungen auch einen höherwertigen Zug nutzen. Das gilt aber nicht für bestimmte stark ermäßigte Zeitkarten wie das Deutschlandticket.

Brichst du die Reise ab und lässt dir den Fahrpreis vollständig erstatten, gibt es daneben keine zusätzliche Verspätungsentschädigung mehr.

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