Fluggastrechte Überblick

Hier findest du die wichtigsten Regeln rund um EU-Fluggastrechte in klarer Form. Die Seite dient als Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Fall starten

Wann gelten EU-Fluggastrechte?

Entscheidend sind vor allem Startort, Zielort und die Frage, ob eine europäische Airline den Flug durchführt. Nicht jede Verbindung mit EU-Bezug fällt automatisch unter die EU-Verordnung.

So prüfst du die Anwendbarkeit in der Praxis

Die folgende Logik deckt die typischen Fallkonstellationen ab. Sie zeigt, wann die EU-Verordnung regelmäßig greift und wann eher das Montrealer Übereinkommen relevant wird.

EU / EWR / Schweiz
Startort ist der stärkste Anknüpfungspunkt
Prüfpunkt
Start oder Landung mit EU-Bezug?

Entscheidend ist zuerst, ob der Flug im Raum EU / EWR / Schweiz startet oder dort nur landet. Bei reinen Ankünften wird die Airline zum zweiten Filter.

Flugkonstellation
Abflug in EU / EWR / Schweiz

Startet der Flug in diesem Raum, gilt die EU-Verordnung grundsätzlich unabhängig davon, ob die Airline europäisch oder außereuropäisch ist.

Operierende Airline
Airline egal
EU-Recht gilt
Flugkonstellation
Landung in EU / EWR / Schweiz

Bei einem Flug in die EU kommt es darauf an, wer den Flug tatsächlich durchführt. Ist es eine europäische Airline, greift die Verordnung in der Regel ebenfalls.

Operierende Airline
EU-Airline
EU-Recht gilt
Flugkonstellation
Landung in EU / EWR / Schweiz

Kommt der Flug zwar in der EU an, wird aber von einer nicht-europäischen Airline durchgeführt, besteht oft kein Anspruch aus der EU-Verordnung.

Operierende Airline
Nicht-EU-Airline
Häufig kein EU-Recht
Faustregel: Der sicherste Anknüpfungspunkt ist ein Abflug aus der EU, dem EWR oder der Schweiz. Bei Flügen in die EU wird die ausführende Airline entscheidend.

Was gilt außerhalb des EU-Anwendungsbereichs?

Greift die EU-Verordnung nicht, kann bei internationalen Flügen das Montrealer Übereinkommen relevant werden. Dort geht es nicht um feste Pauschalen wie 250, 400 oder 600 Euro, sondern vor allem um konkret nachweisbare Schäden und Aufwendungen.

Merksatz

Das Montrealer Übereinkommen ersetzt die EU-Regeln nicht, sondern schließt typische Lücken außerhalb des EU-Anwendungsbereichs oder bei zusätzlichen Schadenspositionen.

Fall 1

Besonders wichtig ist es bei Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung oder verspäteter Gepäckauslieferung.

Fall 2

Bei Verspätungen können außerdem nachweisbare Mehrkosten relevant sein, etwa für Hotel, notwendige Ersatzkäufe oder zusätzliche Weiterreise.

Fall 3

Im Unterschied zur EU-Verordnung musst du hier den konkreten Schaden belegen. Belege, Rechnungen und eine saubere Dokumentation sind deshalb besonders wichtig.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Für die EU-Pauschale ist vor allem entscheidend, ob du dein Ziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung erreichst. Die Höhe richtet sich dann in erster Linie nach der Flugdistanz.

Neben der Ausgleichszahlung können zusätzlich Betreuungsleistungen oder Erstattungsrechte bestehen. Das sollte man getrennt betrachten.

Pauschale
Entschädigung

Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung kann ein Anspruch auf 250, 400 oder 600 Euro bestehen.

+
Wartezeit
Betreuungsleistungen

Während der Wartezeit können Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf auch Hotelübernachtung relevant werden.

Ab 5 Stunden
Rücktritt / Erstattung

Ab mehr als 5 Stunden Verspätung kann ein Rücktritt von der Reise mit Ticket-Erstattung in Betracht kommen.

Pauschale nach Flugdistanz
ab 3 Stunden Ankunftsverspätung
VoraussetzungBis 1.500 km1.500 bis 3.500 kmÜber 3.500 km
Ankunftsverspätung ab 3 Stunden250 EUR400 EUR600 EUR
Beispiel bei Flugverspätung
Praxisbeispiel

Ein Flug von Frankfurt nach Athen kommt statt um 14:00 Uhr erst um 18:00 Uhr an. Bei 4 Stunden Ankunftsverspätung und einer Flugstrecke von über 1.500 km kann daher regelmäßig eine Pauschale von 400 Euro im Raum stehen. Zusätzlich können während der Wartezeit Betreuungsleistungen geschuldet sein.

Außergewöhnliche Umstände

Der Begriff ist enger, als Airlines oft behaupten. Nicht jede technische Störung oder organisatorische Panne ist außergewöhnlich. Man muss deshalb sauber unterscheiden zwischen Problemen aus dem eigenen Betriebsbereich der Airline und echten externen Ausnahmesituationen.

Meist nicht außergewöhnlich

Anspruch oft möglich

In diesen Fallgruppen bleibt ein Entschädigungsanspruch häufig bestehen, weil die Ursache typischerweise dem normalen Betriebsrisiko der Airline zugerechnet wird:

+
Technische und operative Probleme
  • gewöhnliche technische Defekte am Flugzeug ohne äußere Einwirkung
  • Verschleiß, Wartungsmängel oder Probleme in der Einsatzplanung
  • Umorganisation des Flugplans oder verspätete Bereitstellung des Flugzeugs
+
Personal und interner Betrieb
  • fehlerhafte Personalplanung oder Überschreitung zulässiger Arbeitszeiten
  • interne Streiks der ausführenden Airline
  • Verzögerungen beim Check-in oder Boarding durch Airline-Mitarbeiter
+
Vorgänge im Einflussbereich der Airline
  • Beschädigungen bei Be- und Entladung, Catering oder Schleppvorgängen
  • Kerosinmangel oder andere vermeidbare Organisationsfehler
  • Mangel an Enteisungsmittel, wenn dies auf mangelhafte Vorbereitung zurückgeht

Meist außergewöhnlich

Anspruch oft ausgeschlossen

Hier ist ein Entschädigungsanspruch oft ausgeschlossen, weil die Ursache von außen kommt und nicht dem normalen Flugbetrieb der Airline zugeordnet wird:

!
Wetter und Naturereignisse
  • schwere Unwetter, Schneesturm, Gewitter, Hagel, starke Winde oder dichter Nebel
  • Luftraumsperrungen oder Sicherheitslagen wegen Wetterbedingungen
  • Blitzschlag, Vogelschlag oder andere äußere Einwirkungen auf das Flugzeug
!
Behörden, Flughafen, Flugsicherung
  • Anordnungen der Flugsicherung oder behördliche Beschränkungen
  • Streiks der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals
  • Sperrung von Flughafen, Landebahn oder relevanten Flughafen-Systemen
!
Externe Störungen und Sicherheitslagen
  • politische Unruhen, Einreisebeschränkungen oder Reisewarnungen
  • Sabotage, Sicherheitsvorfälle oder massive Störungen durch Passagiere
  • medizinische Notfälle an Bord oder außergewöhnliche Zwischenfälle mit Mitreisenden

Typische Wetterlagen ohne Entschädigung

Wetterfälle
Vulkanausbruch / Aschewolkedichter Nebelstarker SchneefallGewitterfrontBlitzschlagSturmböenStarkregenHagel

Wichtig: Die Airline muss mehr beweisen als nur schlechtes Wetter

Wichtiger Prüfpunkt

Selbst wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist die Airline nicht automatisch frei. Sie muss zusätzlich darlegen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen geprüft hat, um dich möglichst früh anderweitig zu befördern. Dazu können auch Umbuchungen auf andere Airlines oder alternative Verkehrsmittel gehören.

Anwendungsfälle (zum Aufklappen)

Klicke auf den Falltyp, der auf dich passt. Du siehst direkt, worauf es typischerweise ankommt.

Flugverspätung
Aufklappen
Entscheidend ist nicht die Abflugverspätung, sondern die tatsächliche Ankunft am Ziel.
Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung am Zielort. Startet dein Flug 4 Stunden später, landet aber mit weniger als 3 Stunden Verspätung, gibt es meist keine EU-Pauschale.
Unter 2 Stunden
1
In der Regel noch kein Anspruch

Verspätungen unter 2 Stunden musst du meist hinnehmen. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Betreuungsleistungen besteht dann in der Regel noch nicht. Nach etwa 1 Stunde kann es sich aber lohnen, bei der Airline nach Kulanzleistungen zu fragen.

Ab 2 Stunden
2
Betreuungsleistungen

Ab 120 Minuten muss die Airline dich grundsätzlich betreuen, etwa mit Snacks, Getränken und Kommunikationsmöglichkeiten. Je nach Situation können auch Gutscheine oder direkte Versorgung am Flughafen geschuldet sein.

Ab 3 Stunden
3
Pauschale Entschädigung

Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung kann eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro bestehen. Du musst keinen konkreten Schaden nachweisen. Der reine Zeitverlust kann bereits genügen.

Ab 5 Stunden
4
Erstattung, Umbuchung oder Ersatzbeförderung

Ab mehr als 5 Stunden kannst du wählen: Flugpreis-Erstattung, kostenfreie Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder Weiterreise mit dem nächstbesten Transportmittel wie Zug, Bus oder Taxi.

Das steht dir bei Ankunftsverspätung typischerweise zu
Ankunftsverspätung
Unter 2 Stunden
Flugstrecke
beliebige Entfernung
Typischer Anspruch
regelmäßig keine EU-Pauschale
Ankunftsverspätung
Ab 2 Stunden
Flugstrecke
beliebige Entfernung
Typischer Anspruch
Betreuungsleistungen
Ankunftsverspätung
Ab 3 Stunden
Flugstrecke
bis 1.500 km
Typischer Anspruch
250 EUR
Ankunftsverspätung
Ab 3 Stunden
Flugstrecke
1.500 bis 3.500 km
Typischer Anspruch
400 EUR
Ankunftsverspätung
Ab 3 Stunden
Flugstrecke
über 3.500 km
Typischer Anspruch
600 EUR
Flugausfall / Annullierung
Aufklappen
Bei einer Annullierung hast du in der Regel zuerst die Wahl zwischen Ersatzbeförderung und Erstattung.
Die EU-Fluggastrechte greifen typischerweise bei Flügen innerhalb der EU, bei Abflug aus der EU sowie bei Landung in der EU mit einer EU-Airline. Neben einer möglichen Entschädigung geht es bei Annullierungen vor allem um die Frage: weiterreisen oder zurücktreten?
Schritt 1
1
Ersatzbeförderung oder Erstattung wählen

Nach einer Annullierung kannst du dich grundsätzlich entweder auf einen anderen Flug oder eine andere Ersatzbeförderung umbuchen lassen oder dir den Ticketpreis vollständig erstatten lassen. Welche Option besser ist, hängt davon ab, ob du dein Ziel noch erreichen willst.

Schritt 2
2
Ersatzflug muss nicht der nächstmögliche sein

Du kannst grundsätzlich auch einen späteren Ersatzflug zu einem für dich passenden Zeitpunkt verlangen, sofern Plätze verfügbar sind. Die Airline darf dafür nicht einfach einen Aufpreis verlangen.

Schritt 3
3
Entschädigung hängt oft von der Information im Voraus ab

Wurde dir die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt, kann zusätzlich eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro in Betracht kommen. Zumutbare Ersatzverbindungen können den Anspruch allerdings beeinflussen.

Schritt 4
4
Wenn die Airline nicht handelt: Selbsthilfe

Reagiert die Airline nicht rechtzeitig auf eine verlangte Umbuchung, kannst du ihr eine angemessene Frist setzen. Verstreicht sie, darfst du dich oft selbst um Ersatz kümmern und Mehrkosten unter Umständen als Selbsthilfeaufwand geltend machen.

Wichtige Konstellationen bei Annullierung
Situation
Du willst weiterreisen
Was du verlangen kannst
Ersatzbeförderung
Worauf es ankommt
auch andere Flüge oder Verkehrsmittel können zählen
Situation
Du willst nicht mehr fliegen
Was du verlangen kannst
volle Ticket-Erstattung
Worauf es ankommt
regelmäßig binnen 7 Tagen
Situation
Info unter 14 Tagen vor Abflug
Was du verlangen kannst
250 bis 600 EUR
Worauf es ankommt
abhängig von Distanz und zumutbarer Ersatzverbindung
Situation
Hin- und Rückflug als eine Buchung
Was du verlangen kannst
unter Umständen Erstattung beider Flüge
Worauf es ankommt
wichtig ist die einheitliche Buchung
Situation
Airline reagiert nicht rechtzeitig
Was du verlangen kannst
eigene Ersatzbuchung
Worauf es ankommt
vorher Frist setzen und alles dokumentieren
Nichtbeförderung / Überbuchung
Aufklappen
Wenn dir das Boarding gegen deinen Willen verweigert wird, obwohl du alles richtig gemacht hast, bestehen die Ansprüche oft vergleichsweise klar.
Überbuchung bedeutet meist, dass mehr Tickets verkauft wurden als Sitze vorhanden sind. Entscheidend ist rechtlich die unfreiwillige Nichtbeförderung. Voraussetzung ist typischerweise, dass du rechtzeitig eingecheckt warst, ein gültiges Ticket hattest und keine Sicherheits- oder Gesundheitsgründe gegen die Mitnahme sprachen.
Schritt 1
1
Nicht freiwillig verzichten

Gibst du deinen Platz freiwillig gegen Gutschein, Bargeld oder Upgrade auf, entfällt die gesetzliche Entschädigung meist. Für den vollen EU-Anspruch ist wichtig, dass dir die Beförderung gegen deinen Willen verweigert wurde.

Schritt 2
2
Wahl zwischen Ersatzbeförderung und Erstattung

Du kannst grundsätzlich entweder eine schnelle Ersatzbeförderung verlangen oder vom Flug zurücktreten und dir den Ticketpreis erstatten lassen. Die Entschädigung kann daneben trotzdem bestehen.

Schritt 3
3
250 bis 600 EUR möglich

Die Entschädigung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugdistanz. Je nach Strecke kommen 250, 400 oder 600 Euro in Betracht. Wird dir sehr kurzfristig eine angemessene Ersatzbeförderung angeboten, kann sich der Betrag allerdings reduzieren.

Schritt 4
4
Betreuung und Beweise sichern

Während der Wartezeit können Getränke, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf Hotel und Transfer relevant sein. Lass dir den Grund möglichst schriftlich bestätigen und dokumentiere Ausgaben, Gutscheine und Kommunikation.

Wichtige Konstellationen bei Überbuchung
Situation
Boarding gegen deinen Willen verweigert
Typischer Anspruch
250 bis 600 EUR
Worauf es ankommt
rechtzeitiger Check-in und gültige Unterlagen
Situation
Du verzichtest freiwillig
Typischer Anspruch
meist keine EU-Pauschale
Worauf es ankommt
Gutschein oder Upgrade ersetzt oft den gesetzlichen Anspruch
Situation
Du willst trotzdem ans Ziel
Typischer Anspruch
Ersatzbeförderung
Worauf es ankommt
auch andere Flüge oder Verkehrsmittel können zählen
Situation
Du willst nicht mehr reisen
Typischer Anspruch
Ticket-Erstattung
Worauf es ankommt
Entschädigung kann daneben fortbestehen
Situation
Ersatzflug kommt nur leicht verspätet an
Typischer Anspruch
Entschädigung kann sich halbieren
Worauf es ankommt
maßgeblich sind die gesetzlichen Zeitgrenzen je nach Distanz
Verpasster Anschlussflug
Aufklappen
Entscheidend ist meist nicht der einzelne Teilflug, sondern ob du dein Endziel wegen des verpassten Anschlusses mindestens 3 Stunden verspätet erreichst.
Ein Anspruch setzt typischerweise voraus, dass Zubringerflug und Anschlussflug Teil einer einheitlichen Buchung waren. Maßgeblich ist dann die Verspätung am Endziel. Bei getrennt gebuchten Tickets ist die Rechtslage deutlich schwächer, weil die Verantwortung für die Umsteigeplanung oft bei dir selbst liegt.
Schritt 1
1
Eine Buchung ist der wichtigste Ausgangspunkt

Zubringerflug und Anschlussflug sollten in einem Buchungsvorgang reserviert worden sein. Dann wird die gesamte Reise rechtlich eher als zusammenhängende Verbindung betrachtet. Bei Einzelbuchungen fehlt diese Verbindung oft.

Schritt 2
2
Maßgeblich ist die Verspätung am Endziel

Auch bei mehrteiligen Reisen zählt in der Regel die Ankunftsverspätung am finalen Zielort. Erreichst du dein Endziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung, kann eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro in Betracht kommen.

Schritt 3
3
Die Airline muss für den Anschluss eine Lösung anbieten

Verpasst du den Weiterflug wegen eines verspäteten Zubringerflugs, muss die Airline dir grundsätzlich eine Ersatzbeförderung zum Endziel anbieten. Das kann ein anderer Flug sein, aber auch eine andere angemessene Weiterbeförderung.

Schritt 4
4
Wartezeit und Übernachtung lösen weitere Rechte aus

Ab entsprechender Wartezeit stehen dir Verpflegung und Kommunikationsmöglichkeiten zu. Verschiebt sich der Weiterflug auf den nächsten Tag, muss die Airline in der Regel Hotel und Transfer übernehmen.

Schritt 5
5
Mindestumsteigezeit (MCT) verschiebt oft die Beweislast

Wird die offiziell vorgesehene Mindestumsteigezeit unterschritten, spricht das stark dafür, dass der Anschluss objektiv nicht mehr erreichbar war. Dann liegt der Fall regelmäßig deutlich günstiger für den Passagier. Liegt die Umsteigezeit formal über der MCT, entfällt ein Anspruch aber nicht automatisch. In dieser Konstellation wird nur die Darlegung schwieriger: Dann muss genauer erklärt werden, warum der Anschluss trotz formaler MCT noch unerreichbar war, etwa wegen langer Busfahrt zum Terminal, Passkontrollen, Sicherheitskontrollen, Zugtransfer zwischen Terminals oder verspätetem Aussteigen. Wird die MCT dagegen unterschritten, ist es für die Airline regelmäßig sehr schwer, dem Passagier die Verantwortung für den verpassten Anschluss zuzuweisen.

Wichtige Konstellationen beim verpassten Anschlussflug
Konstellation
Einheitliche Buchung, 3+ Stunden am Endziel
Typischer Anspruch
250 bis 600 EUR
Worauf es ankommt
entscheidend ist die Gesamtstrecke bis zum Endziel
Konstellation
Lange Wartezeit am Transitflughafen
Typischer Anspruch
Betreuungsleistungen
Worauf es ankommt
Verpflegung und Kommunikation je nach Wartezeit
Konstellation
Weiterflug erst am nächsten Tag
Typischer Anspruch
Hotel + Transfer
Worauf es ankommt
gilt regelmäßig bei notwendiger Übernachtung
Konstellation
Reiseabbruch nach 5+ Stunden
Typischer Anspruch
Erstattung oder alternative Beförderung
Worauf es ankommt
vor allem relevant, wenn die Weiterreise sinnlos wird
Konstellation
Getrennte Tickets
Typischer Anspruch
oft kein Anspruch für die Gesamtverbindung
Worauf es ankommt
Planungsrisiko liegt dann häufig beim Reisenden
Konstellation
Ersatzflug kommt nur leicht verspätet an
Typischer Anspruch
Entschädigung kann sich reduzieren
Worauf es ankommt
gesetzliche Zeitgrenzen hängen von der Distanz ab
Mindestumsteigezeiten (MCT) großer Flughäfen
MCT

Die MCT ist kein starres Anspruchskriterium, aber in der Praxis sehr wichtig. Sie zeigt, wann ein Anschluss typischerweise noch als erreichbar geplant wird. Unterhalb der MCT spricht vieles für den Passagier. Oberhalb der MCT wird die Begründung oft beweisintensiver.

Frankfurt (FRA)
gleiches Terminal: 45 Min. · Wechsel: 60 Min.
v
Gleiches Terminal
45 Min.
Terminalwechsel
60 Min.

Lufthansa/Star-Alliance-Drehkreuz; bei langen Wegen oder Passkontrolle kann es trotzdem eng werden.

London Heathrow (LHR)
gleiches Terminal: 60 Min. · Wechsel: 90 Min.
v
Gleiches Terminal
60 Min.
Terminalwechsel
90 Min.

Bei Terminalwechsel oft deutlich anfälliger; Bau- und Sicherheitslagen können zusätzlich Zeit kosten.

Paris Charles de Gaulle (CDG)
gleiches Terminal: 60 Min. · Wechsel: 75-90 Min.
v
Gleiches Terminal
60 Min.
Terminalwechsel
75-90 Min.

Schengen/Non-Schengen-Wechsel ist oft besonders zeitkritisch.

Amsterdam Schiphol (AMS)
gleiches Terminal: 40 Min. · Wechsel: 50 Min.
v
Gleiches Terminal
40 Min.
Terminalwechsel
50 Min.

Ein großes Terminal, aber Non-Schengen-Verbindungen brauchen regelmäßig mehr Puffer.

Madrid Barajas (MAD)
gleiches Terminal: 45 Min. · Wechsel: bis 165 Min.
v
Gleiches Terminal
45 Min.
Terminalwechsel
bis 165 Min.

Vor allem bei verschiedenen Terminals oder Airlines kann der Umstieg sehr lang werden.

München (MUC)
gleiches Terminal: 30-40 Min. · Wechsel: 45 Min.
v
Gleiches Terminal
30-40 Min.
Terminalwechsel
45 Min.

Innerdeutsch/Schengen oft effizient, international braucht meist etwas mehr Reserve.

Wien (VIE)
gleiches Terminal: 25 Min. · Wechsel: 40 Min.
v
Gleiches Terminal
25 Min.
Terminalwechsel
40 Min.

Schengen-Verbindungen sind oft schnell, Non-Schengen spürbar langsamer.

Zürich (ZRH)
gleiches Terminal: 40 Min. · Wechsel: 45-50 Min.
v
Gleiches Terminal
40 Min.
Terminalwechsel
45-50 Min.

Effiziente Wege, aber bei Non-Schengen-Wechseln bleibt die Kontrolle ein Zeitfaktor.

Umbuchung / Flug vorverlegt
Aufklappen
Entscheidend ist vor allem, wann du über die Umbuchung informiert wurdest und wie stark der neue Flug vom ursprünglichen Plan abweicht.
Von einer Umbuchung spricht man typischerweise dann, wenn du auf einen anderen Flug gelegt wirst, also sich Flugnummer oder Flugzeit spürbar ändern. Wird nur die Zeit angepasst, kann das je nach Zeitpunkt eher als Flugplanänderung, Vorverlegung oder annullierungsähnliche Änderung behandelt werden. Für die Entschädigung gelten in der Praxis oft die Regeln zur Annullierung.
Mehr als 14 Tage vorher
1
Regelmäßig keine Entschädigung

Informiert dich die Airline mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Umbuchung, besteht in der Regel kein Anspruch auf die EU-Pauschale. Du musst einen Gutschein nicht akzeptieren und kannst meist stattdessen die Erstattung des Ticketpreises verlangen, wenn du die Änderung nicht hinnehmen willst.

7 bis 14 Tage vorher
2
Entschädigung nur bei deutlicher Abweichung

In diesem Zeitraum bleibt eine Entschädigung aus, wenn der Ersatzflug höchstens 2 Stunden früher startet und dein Endziel höchstens 4 Stunden später erreicht. Weicht der neue Flug stärker ab, kann eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro in Betracht kommen.

Weniger als 7 Tage vorher
3
Strengere Grenzen zugunsten des Passagiers

Wirst du erst 7 Tage oder später informiert, darf der Ersatzflug grundsätzlich höchstens 1 Stunde früher starten und das Endziel höchstens 2 Stunden später erreichen. Werden diese Grenzen überschritten, ist eine Entschädigung häufig möglich.

Zusatzkosten
4
Mehrkosten nicht einfach selbst tragen

Entstehen durch die Umbuchung zusätzliche Kosten, etwa für Transfer, Hotel oder einen Wechsel zu einem anderen Flughafen, solltest du alle Belege sichern. Wird auf einen anderen Flughafen umgebucht, muss die Airline die zusätzlichen Transportkosten regelmäßig übernehmen.

Wichtige Konstellationen bei Umbuchung
Zeitpunkt der Mitteilung
mehr als 14 Tage vorher
Abweichung des neuen Fluges
nicht entscheidend
Typische Folge
regelmäßig keine EU-Entschädigung
Zeitpunkt der Mitteilung
7 bis 14 Tage vorher
Abweichung des neuen Fluges
max. 2 Std. früher / max. 4 Std. später
Typische Folge
regelmäßig keine EU-Entschädigung
Zeitpunkt der Mitteilung
7 bis 14 Tage vorher
Abweichung des neuen Fluges
mehr als 2 Std. früher oder mehr als 4 Std. später
Typische Folge
250 bis 600 EUR möglich
Zeitpunkt der Mitteilung
weniger als 7 Tage vorher
Abweichung des neuen Fluges
max. 1 Std. früher / max. 2 Std. später
Typische Folge
regelmäßig keine EU-Entschädigung
Zeitpunkt der Mitteilung
weniger als 7 Tage vorher
Abweichung des neuen Fluges
mehr als 1 Std. früher oder mehr als 2 Std. später
Typische Folge
250 bis 600 EUR möglich
Gepäckprobleme
Aufklappen
Bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck gilt nicht die EU-Pauschale, sondern vor allem das Montrealer Übereinkommen.
Bei Gepäckproblemen geht es meist um Schadenersatz nach dem Montrealer Übereinkommen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.288 Sonderziehungsrechten (SDR) pro Person; der Euro-Wert schwankt je nach Umrechnungskurs. Entscheidend sind schnelle Meldung, saubere Nachweise und die richtige Frist.
Sofort am Flughafen
1
PIR ausfüllen und Gepäckaufkleber sichern

Wenn der Koffer nicht ankommt oder beschädigt ist, solltest du noch am Flughafen einen Property Irregularity Report (PIR) aufnehmen lassen. Der Gepäckaufkleber vom Check-in und Fotos vom Zustand des Gepäcks sind hier besonders wichtig.

Verspätetes Gepäck
2
Notwendige Ersatzkäufe können erstattungsfähig sein

Kommt der Koffer verspätet an, können angemessene Ausgaben für Ersatzkleidung und Hygieneartikel ersatzfähig sein. Maßgeblich ist, was in der konkreten Reisesituation wirklich notwendig war. Am Wohnort besteht dafür regelmäßig kein Anspruch. Belege solltest du vollständig aufheben.

Beschädigtes Gepäck
3
Zeitwert statt Neuwert ist oft der Maßstab

Wird ein Koffer beschädigt, kann die Airline grundsätzlich haften. Häufig wird nach dem Zeitwert entschädigt; ist eine Reparatur möglich, darf die Airline auch reparieren lassen. Schäden an empfindlichem Inhalt können problematisch sein, wenn sie für Aufgabegepäck ungeeignet oder schlecht verpackt waren.

Nach 21 Tagen
4
Verspätet wird rechtlich zu verloren

Taucht das Gepäck innerhalb von 21 Tagen nicht wieder auf, wird es rechtlich meist als verloren behandelt. Dann geht es regelmäßig um den Zeitwert von Koffer und Inhalt sowie um nachweisbare weitere Schäden.

Fristen
5
7 Tage, 21 Tage, 2 Jahre

Beschädigtes Gepäck sollte spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich gemeldet werden. Ansprüche wegen verspätetem Gepäck sollten spätestens 21 Tage nach Rückerhalt schriftlich angemeldet werden. Schadenersatzansprüche verjähren typischerweise nach 2 Jahren.

Wichtige Konstellationen bei Gepäckproblemen
Problem
Gepäck verspätet
Typischer Anspruch
Ersatz angemessener Notkäufe
Worauf es ankommt
PIR, Belege und Reisesituation sind entscheidend
Problem
Gepäck beschädigt
Typischer Anspruch
Reparatur oder Schadenersatz
Worauf es ankommt
Zeitwert und schnelle Meldung sind wichtig
Problem
Gepäck nach 21 Tagen nicht da
Typischer Anspruch
Behandlung als Verlust
Worauf es ankommt
Koffer und Inhalt müssen möglichst gut nachgewiesen werden
Problem
Beschädigung melden
Typischer Anspruch
schriftlich binnen 7 Tagen
Worauf es ankommt
PIR vor Ort ist dringend zu empfehlen
Problem
Verspätung melden
Typischer Anspruch
schriftlich binnen 21 Tagen nach Rückerhalt
Worauf es ankommt
alle Kaufbelege beifügen
Problem
Pauschalreise
Typischer Anspruch
zusätzliche Ansprüche gegen Reiseveranstalter möglich
Worauf es ankommt
neben Airline kann auch Reisepreisminderung relevant werden
Downgrade / niedrigere Reiseklasse
Aufklappen
Wirst du trotz höher gebuchter Klasse niedriger eingestuft, richtet sich dein Anspruch prozentual nach dem Flugpreis des betroffenen Abschnitts.
Bei einem Downgrade geht es nicht um die üblichen 250 bis 600 Euro nach Distanz, sondern um eine Rückzahlung nach Art. 10 EU-Fluggastrechte-Verordnung. Maßgeblich ist der Flugpreis des konkret betroffenen Flugabschnitts, regelmäßig ohne Steuern und Gebühren.
Bis 1.500 km
1
30 % Erstattung

Bei Strecken bis 1.500 km muss die Airline grundsätzlich 30 % des Preises des betroffenen Flugabschnitts erstatten, wenn du in eine niedrigere Klasse gesetzt wirst.

1.500 bis 3.500 km
2
50 % Erstattung

Bei mittleren Strecken liegt die gesetzliche Quote regelmäßig bei 50 % des maßgeblichen Abschnittspreises.

Über 3.500 km
3
75 % Erstattung

Bei langen Strecken kann die Rückzahlung 75 % betragen. Das ist oft wirtschaftlich besonders relevant, wenn ein Business- oder Premium-Ticket betroffen ist.

Wichtig
4
Nur der betroffene Flugabschnitt zählt

Bei Tickets mit mehreren Segmenten wird die Erstattung regelmäßig nur für den konkret vom Downgrade betroffenen Flugabschnitt berechnet. Die Airline muss die Zahlung grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen leisten.

Wichtige Konstellationen beim Downgrade
Flugstrecke
bis 1.500 km
Erstattung
30 %
Worauf es ankommt
bezogen auf den Preis des betroffenen Abschnitts
Flugstrecke
1.500 bis 3.500 km
Erstattung
50 %
Worauf es ankommt
regelmäßig ohne Steuern und Gebühren
Flugstrecke
über 3.500 km
Erstattung
75 %
Worauf es ankommt
besonders relevant bei Business- oder Premium-Tickets
Flugstrecke
mehrere Flüge auf einem Ticket
Erstattung
nur anteilig
Worauf es ankommt
entscheidend ist der konkret betroffene Abschnitt
Flugstrecke
zusätzliche klassenspezifische Gebühren
Erstattung
können zusätzlich relevant sein
Worauf es ankommt
etwa wenn Abgaben an die Reiseklasse anknüpfen
Fall starten